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   OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17   

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https://dejure.org/2017,53245
OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17 (https://dejure.org/2017,53245)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.11.2017 - 6 W 190/17 (https://dejure.org/2017,53245)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. November 2017 - 6 W 190/17 (https://dejure.org/2017,53245)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 23 W 527/90
    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17
    Von dieser einfachgesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind angreifbare gerichtliche Entscheidungen auch von Verfassungs wegen immer zu begründen (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei formelhafte Begründungen unzulässig sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21. November 2002; OLG Hamm, 23 W 527/90, Beschluss vom 8. Oktober 1990, je zit. nach juris).
  • OLG Rostock, 04.07.2014 - 11 UF 111/14

    Sorgerechtsverfahren: Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17
    Eine Zurückverweisung kann auch erfolgen, wenn ein nach § 7 FamFG am Verfahren zu Beteiligender fehlerhaft nicht hinzugezogen worden ist (vgl. OLG Rostock, 11 UF 111/14, Beschluss vom 4. Juli 2014, zit. nach juris, m. w. N.); auch in einem solchen Fall ist zwar eine Entscheidung ergangen, aber sie ist in einer solchen Weise fehlerhaft, dass zurückzuverweisen ist.
  • OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 W 200/10

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17
    Auch das Fehlen einer Begründung einer Entscheidung im ersten Rechtszug kann Grundlage einer Zurückverweisung sein (vgl. OLG Hamm, 15 W 200/10, Beschluss vom 10. Mai 2010, zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 2015/02

    Unzureichend begründete Rüge eines Verstoßes von ZPO § 522 Abs 2, 3 gegen den

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17
    Von dieser einfachgesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind angreifbare gerichtliche Entscheidungen auch von Verfassungs wegen immer zu begründen (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei formelhafte Begründungen unzulässig sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21. November 2002; OLG Hamm, 23 W 527/90, Beschluss vom 8. Oktober 1990, je zit. nach juris).
  • OLG München, 29.04.2019 - 31 Wx 221/19

    Festsetzung des Geschäftswerts für das Erbscheinserteilungsverfahren

    Eine solche Art der Begründung rechtfertigt die Aufhebung der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung samt Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht zur erneuten Durchführung des Geschäftswertfestsetzungsverfahren (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19.1.2018 - 6 W 211/17 -, Rn. 9, juris; OLG Celle Beschluss vom 31.1.2018- 6 W 8/18, juris Rn. 8; OLG Celle 30.11.2017 6 W 190/17 -juris; OLG Koblenz JurBüro 2017, 488, 489).
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